5. Zusammenfassend ist in teilweiser Gutheissung der Beschwerde die definitive Rechtsöffnung für die Beträge von Fr. 14'879.65 nebst Zins zu 5.10 % seit dem 22. Oktober 2021 (kantonale Steuern 2019 abzgl. Umbuchung, zzgl. Verzugszinsen) sowie von Fr. 1'719.50 für bis zum 21. Oktober 2021 bereits aufgelaufene Verzugszinsen, insgesamt für den Betrag von Fr. 16’599.15, zu gewähren.