Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. [...] des Betreibungsamtes Region R._____ (Zahlungsbefehl vom 26. Oktober 2021) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Zahlungsbefehl Nr. [...] des Betreibungsamts Region R. betrieben die Kläger die Beklagte für den Betrag von Fr. 20'769.30 nebst Zins zu 5.10 % seit 22. Oktober 2021 sowie für aufgelaufenen Zins von Fr. 1'719.50 und Gebühren von insgesamt Fr. 390.00, zuzüglich Zahlungsbefehlskosten von Fr. 103.30. Als Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: