4.2. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Lugano(ovest) wird mit dem Vollzug beauftragt, wobei der Aufgabenbereich des/der noch zu ernennenden Beistands/Beiständin die Wahrung von Interesse und Wohl des Kindes sowie insbesondere folgende Aufgabenbereiche umfasst: - Begleitung und Beratung der Eltern in der Erziehung - Aufbau einer dem Kindswohl förderlichen Zusammenarbeit der Eltern - Beratung in der Organisation des persönlichen Verkehrs - Funktion der Ansprechperson bei Fragen der Eltern, Schule und Institutionen - Koordination der Zusammenarbeit (Eltern, Schule, Tagesstruktur etc.) - Beratung zu Freizeitgestaltung und Unterstützungsangeboten (inkl. Finanzierung)