3.4. Der Gesuchsgegner wird zudem für berechtigt erklärt, mit C. einmal pro Woche an einem gemeinsam zu definierenden Wochentag ein Telefonat via Skype zu führen. Die Eltern sprechen sich frühzeitig ab, wann das Telefonat stattfinden soll. Der Gesuchstellerin wird die Weisung erteilt, die telefonische Kommunikation zwischen dem Gesuchsteller und C. wöchentlich zu ermöglichen und das Gespräch nicht zu unterbrechen sowie die Intervention in das Gespräch durch Drittpersonen zu unterbinden.