Es sei weder ein geänderter Mietvertrag eingereicht noch nachvollziehbar begründet worden, wieso es zu einer Erhöhung des Mietzinses gekommen sein sollte. Gemäss seinen eigenen Ausführungen sei er in den vergangenen Jahren nicht einmal dazu in der Lage gewesen, den Mietzins von monatlich Fr. 1'000.00 zu bezahlen (act. 98). Darüber hinaus erscheine ein Mietzins von monatlich Fr. 1'700.00 für die Eigentumswohnung des Bruders übersetzt: Einerseits wohne er alleine und andererseits hätte er gemäss eigenen Angaben in der Vergangenheit ebenfalls als Eigentümer der Wohnung im Grundbuch eingetragen werden können.