Dieser Mietzins sei mit Mietvertrag vom 15. Juni 2017 ausgewiesen worden (Beilage 3 zur Stellungnahme vom 29. November 2021). Mit Eingabe vom 27. April 2022 [recte: 26. April 2022] habe er demgegenüber geltend gemacht, für die Monate März und April 2022 jeweils einen Mietzins von Fr. 1'700.00 bezahlt zu haben, da der Mietzins erhöht worden sei. Hierfür habe er lediglich eine schriftliche Zahlungsbestätigung seines Bruders vom 1. März 2022 eingereicht. Es sei weder ein geänderter Mietvertrag eingereicht noch nachvollziehbar begründet worden, wieso es zu einer Erhöhung des Mietzinses gekommen sein sollte.