An jener Stelle antwortete die Klägerin auf die Frage, ob sie vom Beklagten seit der Trennung Geld erhalten habe: "Ich habe nicht erwartet, dass er für mich zahlt, aber wenigstens für den Sohn soll er zahlen" (act. 96). In diesem Kontext und mit Blick auf die finanzielle Situation der Parteien ist die Aussage so zu verstehen, dass der Beklagte entgegen ihren Erwartungen nicht einmal für C. Unterhalt bezahlt hat und er trotz der knappen finanziellen Verhältnisse zumindest für den gemeinsamen Sohn aufkommen soll.