Die Vorinstanz bildete zwei Phasen (E. 6.3 des angefochtenen Entscheids): Phase 1 vom 1. November 2021 bis am 31. August 2022 und Phase 2 ab 1. September 2022. Beim Beklagten ging die Vorinstanz von einem monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 3'500.00 (Phase 1) bzw. von Fr. 4'200.00 (Phase 2) aus, währenddem sie der nicht erwerbstätigen Klägerin zunächst kein Einkommen anrechnete (Phase 1) und ab dem 1. September 2022 bei einem Pensum von 50 % ein Nettoeinkommen von Fr. 1'912.00 (Phase 2) annahm (E. 6.4 des angefochtenen Entscheids).