O., N. 16 zu Art. 176 ZGB). Während Ermahnungen bloss empfehlenden Charakter haben, können Weisungen auch mit der Ungehorsamsstrafe gemäss Art. 292 StGB verbunden werden (BÜCHLER, a.a.O., N. 41 zu Art. 273 ZGB). Solche Anordnungen können auch von Amtes wegen getroffen werden, d.h. ohne dass ein Elternteil dies beantragt (vgl. Art. 296 Abs. 3 ZPO). 2.5.2. 2.5.2.1. Der Beklagte bezweifelt, dass die Klägerin Hand zur Durchführung des Besuchsrechts bieten wird (Berufung, S. 16). Anlässlich der Hauptverhandlung gab die Klägerin zu Protokoll, dass sie den Kontakt des Beklagten zu - 17 -