Andere Personen seien während der Ereignisse nicht anwesend gewesen (Konfrontationseinvernahme vom 25. September 2021, N. 66 und 95). Anlässlich der Verhandlung beschrieb die Klägerin die Vater-Sohn-Beziehung als "nicht unbedingt schlecht" und gab an, dass sie sich hauptsächlich wegen "den Drogen und dem Gras" vom Beklagten getrennt habe (act. 87). Der Bericht des Frauenhauses und die darin enthaltenen Einschätzungen beruhen allein auf Gesprächen mit der Klägerin und nicht auf allseitigen Untersuchungen (Bericht des Frauenhauses vom 9. Dezember 2021, S. 1, eingereicht anlässlich der Verhandlung vom 24. Februar 2022).