Der Beklagte führt ferner aus (Berufung, S. 14 ff.), seine Beziehung zu C. werde seit der Trennung nicht mehr so gelebt, wie dies für einen modernen Vater heute üblich sei. Das Verhalten und der Wegzug der Klägerin hätten zu der von der Vorinstanz beschriebenen Situation geführt. Anlässlich der - 10 -