5. Mit Entscheid vom 8. September 2022 des Bezirksgerichts Bremgarten (SF.2022.50), Präsidium des Familiengerichts, wurde das Gesuch der Klägerin um Zusprechung eines Prozesskostenvorschusses für das vorliegende Berufungsverfahren abgewiesen. 6. Am 13. Oktober 2022 reichte der Beklagte das Urteil des Bezirksgerichts Bremgarten ([...]), Präsidium des Strafgerichts, vom tt.mm.jjjj betreffend mehrfache Drohung, wiederholte Tätlichkeiten (Kind), mehrfache Beschimpfung und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Das Obergericht zieht in Erwägung: