Der Wortlaut dieser Bestimmung lautet: Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Richter unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft.' 2. Ziffer 3.4. des Dispositivs des Urteils des Familiengerichts Bremgarten vom 9. Juni 2022 sei wie folgt zu ergänzen: