3. Gegen den ihm am 17. Juni 2022 zugestellten Entscheid erhob der Beklagte am 27. Juni 2022 fristgerecht Berufung mit den Anträgen: -6- " 1. Die Ziffern 3.2. und Ziffer 3.3. des Dispositivs des Entscheids des Präsidiums des Familiengerichts Bremgarten vom 9. Juni 2022 seien integral aufzuheben und als Ziffer 3.2. wie folgt neu zu fassen: