4.2 Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Lugano(ovest) wird mit dem Vollzug beauftragt, wobei der Aufgabenbereich des/der noch zu ernennenden Beistands/Beiständin die Wahrung von Interesse und Wohl de[s] Kinde[s] sowie insbesondere folgende Aufgabenbereiche umfasst: - Begleitung und Beratung der Eltern in der Erziehung - Aufbau einer dem Kindswohl förderlichen Zusammenarbeit der Eltern - Begleitung und Beratung in der Organisation des persönlichen Verkehrs - Funktion der Ansprechperson bei Fragen der Eltern, Schule und Institutionen - Koordination der Zusammenarbeit (Eltern, Schule, Tagesstruktur etc.)