3.4. Der Gesuchsgegner wird zudem für berechtigt erklärt, mit C. einmal pro Woche an einem gemeinsam zu definierenden Wochentag ein Telefonat via Skype zu führen. Die Eltern sprechen sich frühzeitig ab, wann das Telefonat stattfinden soll. 3.5. In Anbetracht des Alters de[s] Kinde[s] wird von einer ausdrücklichen Regelung des Ferienrechts im Moment abgesehen. Der Gesuchsgegner wird berechtigt, mit dem gemeinsamen Sohn C. ab 01.01.2023 eine Woche Ferien und ab 01.01.2024 zwei Wochen Ferien zu verbringen, jeweils abzusprechen mindestens 3 Monate im Voraus.