neu die Einrichtung eines begleiteten Besuchsrecht alle zwei Wochen sowie die nachträgliche Genehmigung des Umzugs der Klägerin in den Kanton Tessin (act. 83). Der Beklagte hielt an seinen bisherigen Anträgen fest. 2.4. Am 9. Juni 2022 erkannte das Bezirksgericht Bremgarten, Präsidium des Familiengerichts, unter anderem: " 3. 3.1. D[er] gemeinsame Sohn C., geboren am tt.mm. 2018, wird unter die Obhut der Gesuchstellerin gestellt.