9. Die Gesuchstellerin sei im Falle entsprechender finanzieller Möglichkeiten zu verpflichten, dem Gesuchgegner einen Prozesskostenvorschuss von CHF 4'000.00 inkl. MWST zu leisten. Eventualiter sei dem Gesuchgegner die integrale unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnende zu seinem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu ernennen. 10. Unter Kosten - und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin." 2.3. Am 24. Februar 2022 fand vor dem Gerichtspräsidium Bremgarten die Verhandlung mit Parteibefragung statt. Die Klägerin beantragte unter anderem -4-