6. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MWST) zu Lasten der Beklagten. Gesuch um Anordnung einer vorsorglichen Massnahme: Die beim Regionalen Betreibungsamt Q. hängigen Betreibungen Nr. aaa, Nr. bbb, Nr. ccc und Nr. ddd seien vorläufig einzustellen." 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau wies das Gesuch um vorläufige Einstellung der Betreibungen Nr. aaa, Nr. bbb, Nr. ccc und Nr. ddd des Regionalen Betreibungsamts Q. mit Entscheid vom 9. Juni 2022 ab und verfügte gleichentags: " 1. Das Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.