4.2.2. Für die Bestimmung des Einkommens der Gesuchstellerin hat die Vorinstanz korrekterweise auf den Lohnausweis 2021 abgestellt, in welchem ein Nettoeinkommen von Fr. 80'945.00 bescheinigt wurde, was einem monatlichen Nettolohn von Fr. 6'745.40 (= Fr. 80'945.00 / 12) entspricht.