die offenen Steuerforderungen für die Jahre 2020 bis 2022 beliefen sich jedoch auf total Fr. 17'317.60. Ausserdem seien für 2021 und 2022 direkte Bundessteuern von je Fr. 613.00 offen. Unter Berücksichtigung des effektiven Nettoeinkommens gemäss Steuererklärung 2021 und eines Betrags für laufende Steuern sei sie unter dem Existenzminimum, weshalb es nicht möglich sei, eine private Schuldenbereinigung durchzuführen. Folglich sei das Konkursbegehren gutzuheissen. 3. 3.1. Art. 191 SchKG begründet ein Insolvenzverfahren mit dem primären Ziel, den Erlös aus den schuldnerischen Vermögenswerten in gerechter Weise -4-