1. 1.1. A. stellte mit Eingabe vom 30. März 2022 beim Bezirksgericht Baden das Gesuch um Konkurseröffnung nach Art. 191 SchKG (Insolvenzerklärung). 1.2. Mit Verfügung vom 6. Mai 2022 forderte die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden die Gesuchstellerin zur Einreichung von Unterlagen zu ihren Ein- kommens- und Vermögensverhältnissen auf. 1.3. Die Gesuchstellerin verurkundete mit Eingabe vom 13. Mai 2022 diverse Belege zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. 2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden erkannte am 20. Juni 2022: " 1. Das Konkursbegehren der Gesuchstellerin vom 6. April 2022 wird abgewiesen