3.3. Am 16. Januar 2023 verfügte der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen infolge Todes des Klägers die Sistierung des Verfahrens VZ.2021.30 bis zum Ablauf der Ausschlagungsfrist bzw. bis zum Antritt der Erbschaft. Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden (Art. 121 ZPO).