4. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege für das vorliegende Beschwerdeverfahren zu gewähren und die unterzeichnende Rechtsanwältin als unentgeltliche Vertreterin einzusetzen. 5. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Beschwerdegegnerin." 3.2. Mit Verfügung vom 18. Juli 2022 leitete das Präsidium des Bezirksgerichts Zofingen ein Schreiben vom 14. Juli 2022 an das Obergericht weiter, wonach Rechtsanwalt B. verstorben ist. -3-