2. Es sei der Beschwerdeführerin für das vereinfachte Verfahren betreffend Forderung vor dem Bezirksgericht Zofingen, Präsidium des Zivilgerichts (VZ.2021.30 / as), die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und die Unterzeichnende zu ihrem Rechtsbeistand zu bestellen. 3. Eventualtier sei der Entscheid über die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege zur erneuten Bestimmung an die Vorinstanz zurückzuweisen.