1. Es sei der Gesuchsgegner in Vollstreckung von Dispositiv-Ziff. 1.2 des rechtskräftigen Entscheids des Gerichtspräsidiums Zurzach vom 17. Juni 2020 (VZ.2020.2) unter Androhung der Bestrafung nach Art. 292 StGB anzuweisen, die Wohnung der Gesuchsteller [...] innert 24 Stunden seit Erhalt einer entsprechenden Anordnung des Gerichts -5- auf eine Normaltemperatur von 21°C zu heizen und diese Temperatur während sämtlicher Heizperioden aufrecht zu erhalten.