Art. 292 StGB lautet: 'Wer der von einer zuständigen Behörde oder einem zuständigen Beamten unter Hinweis auf die Strafdrohung dieses Artikels an ihn erlassenen Verfügung nicht Folge leistet, wird mit Busse bestraft.' 3. Superprovisorisch und mit sofortiger Wirkung werden die Gesuchsteller berechtigt erklärt, die nötigen Massnahmen an den Heizungsanlagen (Reparatur, Instandhaltung), die zur Erreichung einer Normaltemperatur von 21°C in deren Wohnung nötig sind, im Rahmen einer Ersatzmassnahme auf Kosten des Gesuchsgegners selber in Auftrag zu geben, durch einen Sanitär oder Heizungstechniker ihrer Wahl.