" 1. Superprovisorisch und mit sofortiger Wirkung wird verfügt: Dem Gesuchsgegner wird richterlich befohlen, die Wohnung der Gesuchsteller im Wohnhaus [...] innert 24 Stunden (seit Erhalt der vorliegenden Verfügung) auf eine Normaltemperatur von 21°C zu heizen und diese Temperatur während der laufenden und den künftigen Heizperioden zu gewährleisten. 2. Bei Nichtbefolgung des vorstehenden richterlichen Befehls wird ausdrücklich die Bestrafung nach Art. 292 Strafgesetzbuch (StGB) angedroht: