tionenrecht I, 7. Aufl. 2020, N. 2 und N. 19 vor Art. 363-379 OR sowie N. 11a zu Art. 363 OR), und nicht - wie von der Beklagten geltend gemacht - als Auftrag gemäss Art. 394 ff. OR. Die (zwingende) Bestimmung von Art. 404 Abs. 1 OR, wonach der Auftrag von jeder Vertragspartei jederzeit widerrufen oder gekündigt werden kann, kann daher auf den vorliegenden Marketingvertrag keine Anwendung finden. Die in der Fernsehsendung "YZ" des Schweizer Fernsehens vom [...] an der Klägerin geübte Kritik erscheint auch nicht als wichtiger Grund, der eine vorzeitige Auflösung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Marketingvertrags rechtfertigen würde.