3.2.3. Die Klägerin setzte mit Zahlungsbefehl Nr. xxx vom 23. Juni 2021 Fr. 20'161.45 in Betreibung. Dieser Betrag entspricht dem im Marketingvertrag vom 17. April 2019 vereinbarten Entgelt für 48 Monate à Fr. 390.00 zuzüglich 7,7 % MWSt. In ihrem Schreiben an die Beklagte vom 17. Juli 2019 verlangte sie diesen Betrag gestützt auf Ziff. I/5 der AGB als Schadenersatz. Im Rechtsöffnungsverfahren machte sie ebenfalls Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags durch die Beklagte geltend.