3. 3.1. Gegen diesen ihr am 23. Dezember 2021 zugestellten Entscheid erhob die Beklagte mit Eingabe vom 13. Januar 2022 Beschwerde mit folgenden Anträgen: " Rechtsbegehren 1. Es sei der angefochtene Entscheid des Bezirksgerichts Bremgarten vom 13.12.2021 vollumfänglich aufzuheben und das Gesuch um Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Q. abzuweisen. 2. Eventualiter zu Ziff. 1 sei die Rechtsöffnung über den Betrag von Fr. 390.- (zzgl. MWST) zu erteilen. Verfahrensanträge