2.5. Die Klägerin reichte mit Eingabe vom 7. November 2021 eine weitere Stellungnahme ein. 2.6. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Bremgarten erkannte am 13. Dezember 2021: " 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 23.06.2021) für den Betrag von Fr. 20'161.45 nebst Zins zu 5% seit 29.06.2021 provisorische Rechtsöffnung erteilt. -3-