1.2. Die Beklagte erhob gegen den ihr am 28. Juni 2021 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 14. September 2021 (Postaufgabe am 17. September 2021) stellte die Klägerin beim Bezirksgericht Bremgarten das Gesuch um Erteilung der provisorischen Rechtsöffnung für Fr. 20'161.45 nebst Zins zu 5 % seit 17. April 2019. 2.2. Die Beklagte ersuchte mit Stellungnahme vom 13. Oktober 2021 um Abweisung des Rechtsöffnungsbegehrens. 2.3. Die Klägerin äusserte sich dazu mit Eingabe vom 20. Oktober 2021. 2.4. Die Beklagte liess sich am 26. Oktober 2021 erneut vernehmen.