Die unentgeltliche Rechtspflege für Herr A. [...] , 50% IV-Rentner, zu genehmigen. Unter Kosten und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates." 3.2. Mit Schreiben vom 28. Juni 2022 gewährte der zuständige Instruktionsrichter des Obergerichts des Kantons Aargau dem Gesuchsteller eine Frist von 10 Tagen für den Rückzug seiner Beschwerde. Das Obergericht zieht in Erwägung: