2. 2.1. Mit Eingabe vom 6. Mai 2022 beantragte der Gesuchsteller beim Obergericht des Kantons Aargau die Aufhebung des Annäherungsverbots unter Abänderung des Entscheids der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau vom 31. März 2021. Die Eingabe wurde am 9. Mai 2022 an das Bezirksgericht Aarau weitergeleitet. 2.2. Mit Eingabe vom 11. Mai 2022 beantragte der Gesuchsteller beim Bezirksgericht Aarau sinngemäss die Neuzuteilung der Obhut. 2.3. Mit Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Aarau vom 24. Mai 2022 wurde der Gesuchsteller verpflichtet, innert 10 Tagen einen Kostenvorschuss von Fr. 2'400.00 zu bezahlen.