Anteil am 13. Monatslohn) erzielt. Für die Monate April 2022 bis und mit Dezember 2022 ergibt sich somit ein durchschnittliches Nettoeinkommen (ohne Kinderzulagen, ohne Anteil am 13. Monatslohn) von Fr. 5'575.85. Hinzuzählen ist der Anteil am 13. Monatslohn. Aufgrund der Lohnabrechnung des Beklagten vom Dezember 2021 (Berufungsbeilage 3) ist glaubhaft, dass beim 13. Monatslohn kein Pensionskassenabzug erfolgt (Berufung S. 5). Ebenso geht aus der Lohnabrechnung vom Dezember 2021 hervor, dass die Spesenpauschale von Fr. 120.00 nur 12 Mal im Jahr ausbezahlt wird (Berufung S. 5).