In der Eingabe vom 14. Juli 2022 (S. 2) führte die Klägerin ergänzend aus, sie habe beim Aufräumen die Lohnabrechnung vom Juni 2022 gefunden, aus welchem hervorgehe, dass der Bruttolohn Fr. 6'500.00 betrage und was eine Steigerung des Nettolohns des Beklagten von rund Fr. 490.00 pro Monat ergebe. Aus der von der Klägerin mit der Berufung eingereichten Lohnabrechnung Dezember 2021 (Berufungsbeilage 3) und dem Arbeitsvertrag (Berufungsbeilage 4), welche aufgrund der fehlenden Novenschranke berücksichtigt werden können, ist ersichtlich, dass dem Beklagten das Bruttoeinkommen von Fr. 6'000.00 13 Mal ausbezahlt wird und ihm zudem "Pauschalspesen" von Fr. 120.00 ausgerichtet werden.