3.3. Mit Verfügung vom 18. Juli 2022 wurde der Beklagte vom Instruktionsrichter aufgefordert, seine aktuelle Adresse bekannt zu geben und Unterlagen zu seinen Wohnkosten und sämtliche Lohnabrechnungen seit Januar 2022 einzureichen. 3.4. Mit Eingabe vom 20. Juli 2022 teilte H. (Mutter von G.) mit, dass der Beklagte nicht bei ihr und G. wohnhaft sei. Sie retournierte die Verfügung vom 18. Juli 2022 samt Beilagen an das Obergericht. 3.5. Mit Verfügung vom 21. Juli 2022 wurde die Eingabe von H. vom 20. Juli 2022 den Parteien zugestellt ([...] in T.).