"1. Dispositiv-Ziff. 5 des Entscheids des Bezirksgerichts S. vom 06.05.2022 sei aufzuheben und wie folgt zu ersetzen: '5. 5.1. Der Vater wird verpflichtet, der Mutter an den Unterhalt der Kinder monatlich vorschüssig je -6- - Fr. 968.00 ab 1. April 2022 (davon je Fr. 518.00 Betreuungsunterhalt) zuzüglich Kinder- bzw. Ausbildungszulagen zu bezahlen. 5.2. Es wird festgestellt, dass der Vater mangels finanzieller Leistungsfähigkeit den gebührenden Kinderunterhalt im Betrag von je Fr. 160.00 (total Fr. 480.00) nicht decken kann.'