5.2. Es wird festgestellt, dass der Vater mangels finanzieller Leistungsfähigkeit den gebührenden Kinderunterhalt im Betrag von je Fr. 350.00 (total Fr. 1'050.00) nicht decken kann. -5- 6. Das Fahrzeug XY wird der Gesuchstellerin zur alleinigen Benützung zugewiesen. 7. Der Gesuchstellerin wird für das Eheschutzverfahren die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Barbara Lind, Rechtsanwältin in Frick, wird zu ihrer unentgeltlichen Rechtsvertreterin bestellt. 8. Soweit mehr oder anderes verlangt wird, werden die entsprechenden Rechtsbegehren abgewiesen.