4.3. Ein weitergehendes oder anderslautendes Besuchs- und Ferienrecht bleibt der Absprache unter den Eltern vorbehalten. Sie beachten stets das Kindeswohl und nehmen auf die schulischen und persönlichen Bedürfnisse und Wünsche der Kinder angemessen Rücksicht. 5. 5.1. Der Vater wird verpflichtet, der Mutter an den Unterhalt der Kinder monatlich vorschüssig je folgende Beiträge - Fr. 780.00 ab 1. April 2022 (davon je Fr. 330.00 Betreuungsunterhalt) zuzüglich Kinder- bzw. Ausbildungszulagen zu bezahlen.