2.4. Am 6. Mai 2022 fällte der Gerichtspräsident von S. den folgenden Entscheid: -4- "1. Die Parteien werden berechtigt erklärt, den gemeinsamen Haushalt auf unbestimmte Zeit aufzuheben. Es wird festgestellt, dass die Parteien seit dem 1. April 2022 getrennt leben. 2. 2.1. Die eheliche Liegenschaft an der [...] in T. wird der Gesuchstellerin und den drei Kindern zur alleinigen Benützung zugewiesen. 2.2. Der Gesuchsteller hat bis zum 31. Mai 2022 sämtliche Schlüssel der ehelichen Liegenschaft der Gesuchstellerin auszuhändigen.