3.4. Es sei festzustellen, dass der gebührende Unterhalt der Kinder mangels Leistungsfähigkeit des Gesuchsgegners im Betrag von je Fr. 153.35 (total Fr. 460.00) nicht gedeckt ist. Beweisergebnis ausdrücklich vorbehalten. 4. Das Fahrzeug XY sei der Gesuchstellerin zur alleinigen Benützung zuzuweisen. 5. Der Gesuchstellerin sei die vollumfängliche unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung der unterzeichnenden Rechtsanwältin als unentgeltliche Rechtsvertreterin zu gewähren. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt) zu Lasten des Gesuchsgegners.