Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz inkl. superprovisorische Massnahmen gemäss Art. 265 ZPO -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am tt.mm.jjjj in Q., R.. Aus der Ehe sind die Kinder C., geboren am tt.mm.jjjj, D., geboren am tt.mm.jjjj, und E., geboren am tt.mm.jjjj, hervorgegangen. 2. 2.1. Mit Klage vom 30. März 2022 stellte die Klägerin vor dem Gerichtspräsidium S. die folgenden Eheschutzbegehren: "1. Es sei festzustellen, dass die Gesuchstellerin zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes berechtigt ist.