Dienstbarkeitsberechtigte im Rahmen ihrer Dienstbarkeit. Wer dieses Verbot verletzt, wird auf Antrag mit einer Busse bis Franken 2000.-- bestraft." 1.2. Mit Verfügung vom 23. Mai 2022 setzte das Präsidium des Bezirksgerichts Aarau der Klägerin eine Frist von 10 Tagen, um aktuelle Grundbuchauszüge einzureichen. 1.3. Mit Eingabe vom 3. Juni 2022 reichte die Klägerin aktuelle Grundbuchauszüge ein. 1.4. Am 7. Juni 2022 verfügte das Präsidium des Bezirksgerichts Aarau: " 1. Mit Bezahlung des Kostenvorschusses wird die Gesuchstellerin berechtigt, das gerichtliche Verbot wie folgt mittels Verbotstafel auf ihrem Grundstück bekannt zu machen: