1. 1.1. Am 20. Mai 2022 reichte die Klägerin beim Präsidium des Bezirksgerichts Aarau ein Gesuch um Erlass eines gerichtlichen Verbots betreffend das Grundstück X sowie ein Gesuch um Erneuerung des gerichtlichen Verbots betreffend das Grundstück Y ein. Die Klägerin beantragte die Berechtigung, auf beiden Grundstücken Verbotstafeln mit folgendem Text anzubringen: