gen der Parteien nach dem Vertrauensprinzip verstanden werden mussten, um Rechtsfragen. Demgegenüber ist eine Tatfrage, was die Parteien tatsächlich gesagt haben, was sie mit einer Erklärung effektiv gemeint und wie sie eine Erklärung der anderen Partei verstanden haben (MEIER, Schweizerisches Zivilprozessrecht, eine kritische Darstellung aus der Sicht von Praxis und Lehre, 2010, S. 486 f.).