6.4.2. Die weitere Behauptung, die Parteien hätten über keinen Neuerungswillen verfügt, vermag der Beklagte nicht glaubhaft zu machen (Beschwerdeantwort Rz. 65). In Ziff. 1 der Vereinbarung ist festgehalten, dass die Darlehenssumme von Euro 1'150'000.00 die Vereinbarungen, Forderungen oder Darlehen ersetzen soll ("replaced by"). Aus den der Vereinbarung vorangestellten Erwägungen ergibt sich ebenfalls, dass die Vereinbarung alle früheren Verträge ersetzen soll (Bst. C der Vereinbarung "superseding"). Dies kann nur so verstanden werden, dass die Parteien die alten Schulden untergehen lassen und durch die neue Darlehensschuld ersetzen wollten.