Auch eine Bestimmung aufgrund eines sicher eintretenden Ereignisses – wie beispielsweise bei einem auf Lebenszeit eingegangenen Darlehen – ist nicht ersichtlich. Wie bereits festgestellt wurde die Schuldanerkennung und folgerichtig auch die Rückzahlung des Darlehens nicht von den Geldzuflüssen aus bestimmten Projekten abhängig erklärt, weil auch die Möglichkeit einer sofortigen vollständigen Rückzahlung vereinbart wurde (E. 5.2). Die Dauer des Darlehens ist somit gemäss der Vereinbarung nicht durch die zeitlich und betragsmässig unbestimmten Ratenzahlungen (dazu sogleich) eindeutig definiert.