Dem Wortlaut der Vereinbarung ist des weiteren kein Hinweis zu entnehmen, dass die Rückzahlungsmodalitäten und die Verzichtserklärung Bedingungen für die Schuldanerkennung darstellten. Wie der Beklagte selbst vorbringt, wurde vereinbart, dass sowohl eine sofortige Rückzahlung des Darlehens samt etwaiger Zinsen nach fünftägiger Frist (Ziff. 3 Abs. 1 der Vereinbarung) als auch die Begleichung der Schuld in Anteilen aus verschiedenen Projekten (Ziff. 3 Abs. 2 und 3 der Vereinbarung) zulässig ist. Angesichts dieser komplementären ggf. alternativen Rückzahlungsmodalitäten ist davon auszugehen, dass Ziff.